Einfache Melderegisterauskunft

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Hinweise zur Auskunftsanfrage

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Hinweis
Willkommen bei Ihrer Gemeindeverwaltung! 
  
Sie möchten über eine andere Person eine einfache Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz einholen. Dies können Sie hier veranlassen. 
  
Eine einfache Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig. Die Bezahlung ist online möglich. 
  
Klicken Sie hier auf Weiter, so geben Sie auf der nächsten Eingabemaske die Daten zu der Person an, über die Sie die Einfache Melderegisterauskunft erhalten möchten. Danach werden Sie zum Zahlungsprozess  weitergeleitet. Sie können per Kreditkarte, Paypal oder giropay bezahlen. Nach erfolgreichem Abschluss der Zahlung erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage sofort und online.
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