Abnahme Kanalanschlüsse (Regenwasser)

Allgemeine Informationen

Der Kanalanschluss ist vor Herstellung zu beantragen und eine Entwässerungsgenehmigung bei der Gemeinde einzuholen.

Nach der Herstellung Ihrer privaten Grundstücksentwässerungsanlage für die Niederschlagswasserbeseitigung wird diese von der Gemeinde Ganderkesee abgenommen. Die Abnahme erfolgt im offenen Rohrgraben, d. h. der Grundstückskontrollschacht und die Rohrleitungen müssen sichtbar sein.

Die Abnahmen sind kurzfristig nach telefonischer Terminvereinbarung mit einem Vorlauf von 2 Werktagen möglich.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung der Genehmigung und die Abnahme fallen Gebühren in Höhe von 45,00 Euro an.

Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

713 - Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage in der Gemeinde Ganderkesee.pdf
713 - Satzung über die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) und den Anschluss
an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Ganderkesee (Niederschlagswasserbeseitigungssatzung)
(PDF - Dokument, Größe: 1 MB)


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr H. KahlStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 44 - Tiefbau (Leitung)
Rathaus, Zimmer 232 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44642
Telefax: 04222 44120
E-Mail:
Frau A. WillenborgStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 44 - Tiefbau
Rathaus, Zimmer 230 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44641
Telefax: 04222 44120
E-Mail:
Frau L. VosgerauStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 44 - Tiefbau
Rathaus, Zimmer 231 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44633
Telefax: 04222 44120
E-Mail: