Aufstieg von Luftballons

Allgemeine Informationen

Aufstieg von (Kinder)-Luftballons: Informationen für das Auflassen von unbemannten Freiballonen (Kinderballone) gemäß § 16 a Abs.1 Ziffer 3 Luftverkehrsordnung

Für das Auflassen von Luftballonen ist keine Erlaubnis erforderlich, wenn
  • nicht mehr als 500 Ballone aufgelassen werden sollen
  • die Ballone nur in der üblichen Größe und bei guten Sichtverhältnissen aufgelassen werden
  • zur Füllung der Ballone ein nichtbrennbares Gasgemisch (z.B. Helium-Edelgas) verwendet wird,
  • die Ballone nicht gebündelt aufgelassen werden (sog. Ballontrauben)
  • an den Ballonen keine festen Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, auch keine Wunderkerzen oder Leuchtstäbe) befestigt werden
  • der Aufstieg einzeln oder in Gruppen von max. 50 Stück erfolgt und danach eine Pause eingehalten wird
  • die Adresskarten nur mit Bindfäden oder Gummiringen befestigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Da sich das Gebiet der Gemeinden Ganderkesee innerhalb des Schutzbereiches eines Verkehrslandeplatzes befindet, ist eine Freigabe der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS )  erforderlich.

Bitte informieren Sie mit einem Vorlauf von 8 Werktagen die DFS - (vorzugsweise per Fax unter der Nr. 0421/5372-159  oder per e-Mail unter ballon@dfs.de),  Tel. 0421/5372-0.

Eine Erlaubnis der Gemeinde Ganderkesee ist nicht mehr erforderlich.

Rechtsgrundlage

§ 16 a Abs.1 Ziffer 3 Luftverkehrsordnung


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr M. RykenaStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus, Zimmer 118 // 1. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44330
Telefax: 04222 44120
E-Mail: