Ausnahmegenehmigungen (StVO)

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Ganderkesee als untere Straßenverkehrsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Vorschriften und Verboten der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zulassen.

Das Gebiet möglicher Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr betrifft viele Regelungen in der StVO. Beispiele für Ausnahmen:

von einem bestehenden Lkw-Verbot, vom Verbot an Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienzeit Transporte durchzuführen, von der Gurtanlegepflicht oder die Beantragung eines Handwerkerparkausweises.

In den meisten Fällen reicht ein schriftlicher Antrag aus, aus dem alle relevanten Daten für die Genehmigung hervorgehen. Bei einer Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist darüber hinaus erforderlich, ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller aufgrund des Befundes von der Gurtanlegepflicht befreit werden muss.

Ein weiterer Bereich der Ausnahmegenehmigungen betrifft die Transportfahrten des Großraum- und Schwerlastverkehrs. In dem schriftlichen Antrag zur Durchführung eines Transportes des Großraum- oder Schwerlastverkehrs sind alle Angaben über die Abmessungen des Fahrzeuges mitzuteilen bzw. eine vorhandene Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vorzulegen und es ist der genaue Fahrtweg anzugeben, der befahren werden soll. Wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erst noch benötigt, um ein Fahrzeug mit Übermaßen am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, kann diese ebenfalls bei der Gemeinde Ganderkesee beantragt werden.

Flyer Handwerker - Parkgenehmigung

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher oder mündlicher Antrag, besondere Unterlagen wie oben beschrieben

Welche Gebühren fallen an?
  • Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO bis 95,00 €,
  • Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von Großraum – und Schwerlastverkehr bis 108,00 €,
  • Ausnahmegenehmigungen von der Gewichtsbeschränkung, vom Lkw-Verbot 30,00 – 130,00 €,
  • Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot 30,00 – 190,00 €,
  • Ausnahmegenehmigungen von der Ferienreiseverordnung 40,00 €,
  • Ausstellung eines Handwerkerparkausweises 30,00 – 150,00 €
Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Vereinbarung über die Erteilung einer Regionalen Handwerker-Parkgenehmigung

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Rechtsgrundlagen (Allgemein): § 29, 46 Straßenverkehrsordnung, § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung sowie § 4 der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr N. BückingStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 42 - Straßen und Verkehr
Rathaus, Zimmer 226 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44323
Telefax: 04222 44120
E-Mail:
Herr M. GnädigStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 42 - Straßen und Verkehr
Rathaus, Zimmer 228 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44327
Telefax: 04222 44120
E-Mail: