Darlehensangelegenheiten

Allgemeine Informationen

Bearbeitung der von der Gemeinde aufgenommenen und ausgegebenen Darlehn. Erteilung von Löschungsbewilligungen soweit für von der Gemeinde ausgegebene Darlehn ein Grundbucheintrag erfolgte.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung der Löschungsbewilligung wird eine Gebühr von 10 € erhoben.


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Frau R. HeineckeStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 11 - Finanzservice
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