Elektronischer Identitätsnachweis Speicherung

Allgemeine Informationen

Folgende Daten werden auf dem Ausweis-Chip zur Nutzung der eID-Funktion gespeichert:

  1. Familienname und Geburtsname,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad (sofern vorhanden),
  4. Tag und Ort der Geburt,
  5. Lichtbild,
  6. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland",
  7. Ordensname, Künstlername (sofern vorhanden),
  8. Abkürzung "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland,
  9. Seriennummer,
  10. Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit,
  11. letzter Tag der Gültigkeitsdauer,
  12. Prüfziffern,
  13. Leerstellen,
  14. Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke (sofern Abdrücke abgegeben wurden)

Informationen zur Speicherung von Fingerabdrücken:

  • Fingerabdrücke müssen Sie nicht abgeben. Sie werden nur auf Wunsch auf dem Chip des Personalausweises gespeichert.
  • Die Fingerabdrücke werden in Form eines flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers gespeichert.
  • Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
  • Die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgt bei der Beantragung eines neuen Personalausweises in den Bürgerbüros.
  • Ihre Finger werden elektronisch gescannt. Sie müssen sich also nicht anschließend die Finger waschen.
  • Die Fingerabdruckdaten werden nach Aushändigung des Ausweises in der Behörde gelöscht.
Rechtsgrundlage
  • Personalausweisgesetz
  • Personalausweisverordnung
  • Personalausweisgebührenverordnung

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