Europäischer Feuerwaffenpass (EFP)

Allgemeine Informationen

Dieser Pass ist erforderlich, wenn die Waffen im Ausland (z.B. zur Jagd o.Ä.) verwendet werden sollen.

Erteilung nur an Jäger und Sportschützen, die bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen (Waffenbesitzkarte)

Antrag - ca. 4 Wochen vor der Reise mit Angabe des Reiselandes, stellen oder nur vorsorglich ohne Angabe des Reiselandes.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein Lichtbild ist erforderlich
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Beantragung des europäischen Feuerwaffenpasses betragen 40,90 €.

Was sollte ich noch wissen?
Gültigkeit:

Der Pass ist 5 Jahre gültig.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau B. TönjesStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus, Zimmer 117 // 1. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
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Telefax: 04222 44120
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