Dieser Pass ist erforderlich, wenn die Waffen im Ausland (z.B. zur Jagd o.Ä.) verwendet werden sollen.
Erteilung nur an Jäger und Sportschützen, die bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen (Waffenbesitzkarte)
Antrag - ca. 4 Wochen vor der Reise mit Angabe des Reiselandes, stellen oder nur vorsorglich ohne Angabe des Reiselandes.