Führungszeugnis

Allgemeine Informationen

Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.

Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:
  • privates Führungszeugnis (z.B. zur Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)
  • Behördenführungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • erweitertes Führungszeugnis (seit 01.05.2010) für Personen, die eine Tätigkeit im Zusammenhang mit Minderjährigen ausüben

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Verfahrensablauf

Haben Sie einen neuen Personalausweis in Kartenform und ein entsprechendes Lesegerät (z.B. ein aktuelles Smartphone)? Dann können Sie den Antrag für alle Arten des Führungszeugnisses direkt online beim Bundesamt für Justiz stellen: Zum Antrag

Alternativ ist der persönliche Antrag möglich. Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind (sowohl Haupt- oder Nebenwohnsitz), zu stellen. Bitte bringen Sie bei der Antragstellung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Daneben kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjährigen - einen Antrag stellen.

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person, z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann. Bei der Meldebehörde werden Ihre Personalien in das Antragsformular aufgenommen und gegen Gebühr amtlich bescheinigt. Der Antrag wird dann dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird.

Der/die Antragsteller/in muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Personen unter 18 Jahren kann der Antrag auch von einem Sorgeberechtigten gestellt werden.

3. Zustellung:

Das Privatführungszeugnis wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.

Ein Behördenführungszeugnis wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt.
Häufige Fragen von Antrag stellenden Personen zum Führungszeugnis.

Die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt ca. 2 Wochen nach Antragstellung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass(Belegart N, O, OE)
  • Verwendungszweck und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe bei der Bewerbung für eine Behörde (Belegart O, OE)
  • Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bei Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses (Belegart OE)
Welche Gebühren fallen an?

13,00 EUR

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 21 - BürgerbüroStandort anzeigen
Rathaus
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
Telefax: 04222 44-520
E-Mail:
Außenstelle Bookholzberg
Stedinger Str. 65
27777 Ganderkesee
Telefon: 04223 7091-0