Geburtsurkunde Ausstellung

Allgemeine Informationen

Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person dar.

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Urkunden für in der Gemeinde Ganderkesee geborene Personen können persönlich, schriftlich oder online angefordert werden.

Hinweis:
Sie benötigen eine Urkunde für die Anmeldung einer Eheschließung? In diesem Fall benötigen Sie eine Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese können Sie im selben Onlineantrag auswählen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Gebühren fallen an?
  • Ausstellung der Urkunde: 15,00 EUR
  • Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 EUR
  • Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 32 - StandesamtStandort anzeigen
Rathaus
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-0
Telefax: 04222 44-120
E-Mail:

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