Grundabgaben

Allgemeine Informationen

Die Grundabgaben umfassen die Grundsteuer, die Abfallgebühren sowie die Hundesteuer und werden per Abgabenbescheid festgesetzt und mitgeteilt. Zum besseren Verständnis des Abgabenbescheides erhalten Sie nachstehend einige Erläuterungen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bürgerbüros Ganderkesee (Tel.: 04222 / 44-224, -225).

Jahresbescheid „Grundabgaben“

Der für alle Steuer- und Abgabearten für das laufende Kalenderjahr zu zahlende Gesamtbetrag ist in der Rubrik „Zahlungstermine“ auf die einzelnen Fälligkeiten aufgeteilt. Diese Regelung gilt so lange, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten.

Bankabbuchungsverfahren

Wenn Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen, steht auf dem Bescheid „wird abgebucht“. Die fälligen Beträge werden dann von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie mehrere Bescheide erhalten, wird die Abbuchung zu jedem Kassenzeichen gesondert vorgenommen.

Falls Sie noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, sich diesem vorteilhaften Verfahren anzuschließen. Das Formblatt hierzu kann weiter unten heruntergeladen oder bei der Gemeinde angefordert werden.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird aufgrund der vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge erhoben. Die aktuell geltenden Hebesätze betragen:

Grundsteuer A: (Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)      400 %

Grundsteuer B: (Grundsteuer für sonstige Grundstücke)                                   400 %

Abfallbeseitigung

Die Gebühren für die Abfallbeseitigung werden im Namen und im Auftrag des Landkreises Oldenburg erhoben. Sie richten sich nach der Gebührensatzung des Landkreises Oldenburg.

Die aktuellen Abfallbeseitigungsgebühren pro Jahr können Sie im Abfallkalender oder online unter https://www.oldenburg-kreis.de/portal/seiten/gebuehren-und-satzungen-der-abfallwirtschaft-900000078-21700.html  einsehen.

Hinweise

Bei einem Umtausch des Abfallbehälters oder bei Änderung des Abfuhrrhythmus ändern sich die jeweiligen Gebühren ab Beginn des folgenden Monats entsprechend.Sollten die der Grundgebührenberechnung zu Grunde gelegten Annahmen unzutreffend sein oder sich im Laufe des Veranlagungszeitraumes ändern, sind Sie verpflichtet, dies der Gemeinde Ganderkesee unverzüglich mitzuteilen.

Allgemeine Hinweise zum Aufstellen der Abfallbehälter

Die Behälter sind bis 06:30 Uhr so an die Straße zu stellen, dass die Deckelöffnung zur Straße zeigt. Die Behälter sollen nach Möglichkeit paarweise zusammengestellt werden und dürfen nur so befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt.

Abfälle dürfen nicht eingestampft oder eingepresst werden. Ein zur Abfuhr bereitgestellter Abfallbehälter darf ein Gewicht von 90 kg nicht überschreiten, ausgenommen sind Müllgroßbehälter mit 1.100 l Füllraum. Die Gebührenmarke ist auf der Deckeloberseite anzubringen, ungültige Marken müssen entfernt werden. Behälter ohne gültige Gebührenmarke werden nicht geleert.

Abwasserabgabe

Die Abwasserabgabe beträgt 17,90 € je Einwohnergleichwert. Die Abwasserabgabe ist an die Gemeinde Ganderkesee zu zahlen, wenn das Grundstück nicht an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist und die Kleinkläranlage nicht den DIN-Vorschriften entspricht.

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt jährlich für den 1. Hund 48,00 €, für den 2. Hund 66,00 € und für jeden weiteren Hund 84,00 €. Wird ein Hund aus dem Tierheim Bergedorf übernommen, ist die Übernahme bei der Gemeinde Ganderkesee anzuzeigen, die Steuerpflicht entsteht aber erst drei Jahre nach Übernahme. Sollten Sie für Ihren Hund keine Steuermarke besitzen oder den Hund bisher nicht angemeldet haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Bereich Grundabgaben: Tel. 04222 / 44-224, -225.

Hundehalterpflichten

Welche Pflichten Sie als Hundehalter:in in der Gemeinde Ganderkesee haben, finden Sie aufgelistet unter Anliegen A-Z „Hundehaltung“.

Straßenreinigungspflichten

Die Gemeinde Ganderkesee hat mit ihrer Satzung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Gemeinde Ganderkesee die Reinigungspflicht auf die Eigentümer der jeweiligen Anliegergrundstücke übertragen. Zu reinigen sind die Geh- und Radwege, Parkstreifen und die Straßenrinnen, wenn Geh- und Radwege nicht vorhanden sind, ein 1 m breiter Streifen am äußeren Fahrbahnrand (Straßenseitenstreifen). Zur Straßenreinigung gehört das Beseitigen von Schmutz, Papier, Unkraut, Laub und Unrat, im Winter auch von Schnee und Eis.

Hat sich auf den Wegen oder den Straßenseitenstreifen Glätte gebildet, müssen abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt (keine umweltschädlichen Chemikalien!) gestreut werden.

Es ist wichtig, die Geh- und Radwege und insbesondere die Straßenrinnen ordnungsgemäß zu reinigen, damit Oberflächenwasser, z. B. Regen- oder Tauwasser, problemlos abfließen kann.

Damit die zusammengekehrten Stoffe nicht in die Straßenabläufe gelangen, müssen sie aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden (z.B. schwarze Mülltonne, Blätter in die Biotonne).Grundstückseigentümer haften für Schäden, die jemand infolge einer Verletzung der Straßenreinigungspflicht erleidet. Sollten Sie Ihre Straßenreinigungspflicht übertragen haben, z.B. auf Ihre Mieter, halten Sie sie bitte an, ihrer Verpflichtung nachzukommen.

Verkehrssicherungspflichten

Von Anpflanzungen auf Grundstücken können Gefahren ausgehen, wenn durch sie das Licht der Straßenbeleuchtung nicht in ganzer Helligkeit und Breite die Verkehrsflächen erreichen kann, die Sicht auf einen Straßen- oder Wegekreuzungsbereich oder auf ein Verkehrsschild behindert wird, die Benutzung der angrenzenden Wegeflächen (Geh- und / oder Radweg oder Fahrbahn) erschwert wird.

Die Gemeinde Ganderkesee bittet alle Grundstückseigentümer:

Schneiden Sie Anpflanzungen stets so zurück, dass von ihnen keine Gefährdungen ausgehen und Geh- und Radwege ungehindert genutzt werden können.

Vielfach werden vor Grundstücken im Wegeseitenbereich Findlinge und andere Steine aufgestellt, z.B. um zu verhindern, dass dort PKW abgestellt werden. Dies ist nicht erlaubt. Durch im Wegeseitenbereich aufgestellte Findlinge und Steine können Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Wer eine solche Gefahrenquelle geschaffen hat, haftet für daraus entstehende Schäden.

Gerätelärm

Maschinen und Geräte wie Rasenmäher und Vertikutierer dürfen an Werktagen, also montags bis samstags, in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden. Besonders laute Geräte wie Laubbläser, Freischneider, Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor dürfen ebenfalls nur an Werktagen, aber nur in den Zeiten von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. Die Betriebszeiten dieser und anderer Geräte bzw. Maschinen sind in der 32. BImSchV geregelt. Darüber hinausgehende Ruhezeitenregelungen hat die Gemeinde Ganderkesee bisher nicht erlassen. Gleichwohl sollte im Interesse einer guten Nachbarschaft vor 8:30 Uhr und während der üblichen Mittagszeit zwischen 12:30 Uhr und 15:00 Uhr der Rasen nicht gemäht oder vertikutiert werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau K. EccariusStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 21 - Bürgerbüro
Rathaus, Zimmer E9 // EG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44224
Telefax: 04222 44520
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Frau S. HermannStandort anzeigen
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