Grundsteuer

Allgemeine Informationen

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der zuständigen Stelle erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die zuständige Stelle beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.


Die Grundsteuer teilt sich in

  • die Grundsteuer A für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe und
  • Grundsteuer B für Wohn- und Geschäftsgrundstücke u. unbebaute Grundstücke

Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Gemeinde Ganderkesee in der „Satzung über die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Ganderkesee“ festgesetzt. Die Hebesätze betragen für:

  • die Grundsteuer A für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe - 400 %
  • die Grundsteuer B für Wohn- und Geschäftsgrundstücke - 400 % 

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürger-Service-Büro Ganderkesee.
Bereich Grundabgaben: E-Mail: abgaben[ at ]ganderkesee.de
Telefon: 04222 44-0

Die Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Ganderkesee,
(PDF-Dokument, Größe: 50,2 KB) finden Sie hier:


Grundsteuerreform

Niedersachsen hat seit dem 07.07.2021 ein eigenes Grundsteuergesetz. Das Niedersächsische Grundsteuergesetz liegt das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde.

Jede/r Eigentümer/in eines Grundstücks ist verpflichtet, eine Erklärung mit den richtigen Angaben elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierfür erhält jede/r Eigentümer/in eines Grundstücks im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen kurz und kompakt für das Ausfüllen der Erklärung hervorgehen.

Hauptfeststellungsstichtag für alle bebauten und unbebauten Grundstücke ist der 01.01.2022, wobei zu diesem Zeitpunkt noch keine Erklärungen abzugeben sind. Über Mein ELSTER steht den Bürger/innen ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronisch Erklärungsabgabe zur Verfügung. Darüber hinaus dürfen über dieses Benutzerkonto auch die Erklärungen von Angehörige  übermittelt werden.

Bis zum 31.01.2023 muss die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die neue Grundsteuer ist erst ab Januar 2025 zu zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

    • Die Infoseite zur Grundsteuerreform in Niedersachsen (https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer) bietet einen guten Überblick über die Eckpunkte der Grundsteuerreform und gibt wertvolle Informationen, die eine Erklärungsabgabe leicht machen.
    •  
    • Fragen zur Grundsteuerreform können zusätzlich dem KONSENS-Chatbot zur Grundsteuerreform unter www.elster.de gestellt werden. Hierbei handelt es sich um ein Bürgerdialog-System unter Nutzung von künstlicher Intelligenz.
    •  
    • Ein besonderes Serviceangebot ist der sogenannte Grundsteuer-Viewer: ein kostenfreies und selbsterklärendes Programm, welches direkt während der Bearbeitung der Erklärung aus Mein ELSTER heraus zur Verfügung gestellt wird.

Zeitstrahl Grundsteuerreform 

Nds. Flächen-Lage-Modell für die Grundsteuer B

Video-Ausfüllanleitung zur Grundsteuererklärung 

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürger-Service-Büro Ganderkesee.
Bereich Grundabgaben: E-Mail: grundabgaben[ at ]ganderkesee.de
Telefon: 04222 44-0

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.

Welche Gebühren fallen an?

Das Finanzamt ermittelt für jedes Grundstück auf der Grundlage des Einheitswertes einen Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Ganderkesee von 400 % (Grundsteuer B) multipliziert. Die so ermittelte Grundsteuer wird jährlich festgesetzt.

Grundsteuerpflichtig ist derjenige, der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstückes ist. Wird ein Grundstück im laufenden Jahr verkauft, müssen der Verkäufer und der Käufer die Grundsteuer bis zum Jahresende ggf. untereinander privatrechtlich abrechnen. Der Käufer erhält erst zum 01.01. des Folgejahres einen eigenen Steuerbescheid.

Was sollte ich noch wissen?

Nähere Auskünfte z.B. über die Berechnung und Höhe der Grundsteuer erteilt das Finanzamt.

Informationen zur Grundsteuer vom Bundesfinanzministerium


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau K. EccariusStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 21 - Bürgerbüro
Rathaus, Zimmer E9 // EG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44224
Telefax: 04222 44520
E-Mail:
Frau S. HermannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 21 - Bürgerbüro
Rathaus, Zimmer E9 // EG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44225
Telefax: 04222 44120
E-Mail:
Frau A. RadeckeStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer E30 // EG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44227
Telefax: 04222 44120
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