Hauszufahrten an Ländereien (Grundstücken)

Allgemeine Informationen

Die Errichtung oder Änderung einer Zufahrt und Absenkung von Bordsteinen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig!

Die Arbeiten dürfen nur durch eine geeignete Straßenbaufirma ausgeführt werden. Die Straßenbaufirma ist durch den Antragsteller zu beauftragen, die Kosten trägt der Antragsteller. Art und Umfang der Arbeiten bedürfen der Zustimmung der Gemeindeverwaltung, die Arbeiten dürfen erst nach Vorlage der Genehmigung begonnen werden. Die "Technischen Bestimmungen für die Bürgersteigabsenkung" sind zu beachten. Diese gehen Ihnen mit der Genehmigung zu.

Nach Fertigstellung der Maßnahme ist die Gemeindeverwaltung zur Durchführung einer Abnahme zu
verständigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag "auf Gestattungi der Errichtung oder Änderung einer Zufahrt und Absenkung von Bordsteinen" ist in doppelter Ausfertigung einzureichen, ein Lageplan über die geplante Bordsteinabsenkung ist dem Antrag beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Gestattung von Bordsteinabsenkungen an Gemeindestraßen einschließlich Abnahme eine Gebühr von 35,-- € erhoben.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr H. KahlStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 44 - Tiefbau (Leitung)
Rathaus, Zimmer 232 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44642
Telefax: 04222 44120
E-Mail:
Frau A. WillenborgStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 44 - Tiefbau
Rathaus, Zimmer 230 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44641
Telefax: 04222 44120
E-Mail: