Hundehaltung Anmeldung

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor:

  • Ein Hund ist innerhalb von einer Woche nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden.
  • Die Anmeldung kann online, persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.
  • Das Formular zur Anmeldung finden Sie unten auf dieser Seite. Die Anmeldung kann auch formlos schriftlich erfolgen, Rasse und Alter des Hundes sind anzugeben.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird. Bei einer Onlineanmeldung können beide Schritte zugleich vorgenommen werden.

Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

Hinweis:

Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund, der älter als sechs Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen.
Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Hunderegister Niedersachsen anmelden (§ 6 NHundG).

Hundehalter müssen ihre Sachkunde nachweisen können. Hundehalter, die nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und nach dem Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen (§ 3 NHundG).

Entsprechende Angaben sind bei der Anmeldung des Hundes zu machen.

Nähere Informationen finden Sie hier: Maßnahmen zur Hundehaltung in der Gemeinde Ganderkesee


Änderungen:

Namens- oder Anschriftenänderungen des Hundehalters sind schriftlich, telefonisch oder persönlich (bitte Kassenzeichen angeben) mitzuteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


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