Kraftfahrzeug Zulassung bei Halterwechsel - Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug zulassen, das früher auf einen anderen Halter im Landkreis Oldenburg zugelassen war (Ummeldung innerhalb des Landkreises, Fahrzeug außer Betrieb gesetzt)

Allgemeine Informationen

Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug ist außer Betrieb gesetzt und war vorher im Landkreis Oldenburg zugelassen.

Sollten die ehemaligen Kennzeichenschilder noch vorhanden sein und wurden diese bei der Außerbetriebsetzung reserviert, können Sie diese weiter nutzen. Sie müssen diese dann zur Zulassung mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur Schilder weiter nutzen dürfen, die bereits das blaue EU Zeichen enthalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung. Bei juristischen Personen ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o.ä. vorzulegen (sowie den Ausweis des Gewerbetreibenden bzw. des Geschäftsführers)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Vermerk der Außerbetriebsetzung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Wenn noch vorhanden können die alten Kennzeichenschilder evtl. übernommen werden. Bitte bringen Sie diese ggf. mit zur Zulassungsstelle

Bei Vollmacht:

  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Dritter die Zulassung beauftragen soll
  • Der Bevollmächtigte muss das Personaldokument des Halters im Original bei der Zulassungsstelle vorlegen
  • Der Bevollmächtigte muss sich selbst mit einem Personaldokument ausweisen können

Sie möchten ein anderes Kennzeichen?
Dann wäre evtl. (wenn die Übernahme des alten Kennzeichens eigentlich noch möglich wäre) eine Umkennzeichnung erforderlich. Dadurch entstehen höhere Kosten für die Zulassung des Fahrzeuges.

Welche Gebühren fallen an?
  • Verwaltungsgebühren = 27,00 EUR
  • ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 3,60 EUR + 5,10 EUR Brieftausch
  • ggf. Wunschkennzeichen = 10,20 EUR
  • ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung = 2,60 EUR

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?

Hinweis:
Seit dem 01.03.2007 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).

Das heißt, dass ein Fahrzeug nur am alleinigen bzw. Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters angemeldet werden kann. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.


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