Kraftfahrzeug Zulassung bei Halterwechsel - Ein gebrauchtes Fahrzeug zulassen, das auf einen anderen Halter im Landkreis Oldenburg zugelassen ist, (Ummeldung innerhalb des Landkreises)

Allgemeine Informationen

Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug ist noch im Landkreis Oldenburg zugelassen. Wenn Sie die bisherigen Kfz-Schilder übernehmen möchten, brauchen Sie diese nicht vom Fahrzeug abmontieren. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur Schilder weiterbenutzen dürfen, die bereits das blaue EU-Zeichen enthalten.

Verfahrensablauf

Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung. Bei juristischen Personen ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o.ä. vorzulegen (sowie den Ausweis des Gewerbetreibenden bzw. des Geschäftsführers)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

Bei Vollmacht:

  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Dritter die Zulassung beauftragen soll
  • Der Bevollmächtigte muss das Personaldokument des Halters im Original bei der Zulassungsstelle vorlegen
  • Der Bevollmächtigte muss sich selbst mit einem Personaldokument ausweisen können

Sie möchten ein anderes Kennzeichen?
Dann wäre eine Umkennzeichnung erforderlich. Die bisherigen Kennzeichen wären dann zur Entsiegelung vorzulegen und es entstehen höhere Kosten für die Zulassung des Fahrzeuges.

Welche Gebühren fallen an?
  • Verwaltungsgebühren = 19,20 EUR
  • ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 3,60 EUR + 5,10 EUR Brieftausch

Bei Umkennzeichnung auf ein anderes Kennzeichen:

  • ggf. Wunschkennzeichen = 10,20 EUR
  • ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung = 2,60 EUR
  • Umkennzeichnungsgebühr = 26,10 EUR

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen, wenn z. B. das alte Kfz-Kennzeichen nicht übernommen wird!

Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?

Hinweis:
Seit dem 01.03.2007 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).

Das heißt, dass ein Fahrzeug nur am alleinigen bzw. Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters angemeldet werden kann. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.


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