Kraftfahrzeug Zulassung - Leasingfahrzeuge/Finanzierte Fahrzeuge

Allgemeine Informationen

Wenn sich Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II=Fahrzeugbrief) im Zusammenhang mit einer Finanzierung oder einem Leasingvertrag bei Ihrer Bank befindet, muss für zulassungstechnische Änderungen eine Übersendung der ZB II (Fahrzeugbrief) an die Zulassungsstelle erfolgen. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter die Übersendung bei der betreffenden Bank schriftlich oder telefonisch beantragen.

Die Übersendung per Wertpost dauert 3 bis 5 Werktage. In der Zulassungsstelle können Sie telefonisch erfragen (04222 44-300), ob sich das angeforderte Dokument bereits in der Zulassungsstelle befindet. Nach erfolgter Dienstleistung wird die ZB II wieder zurück an die entsprechende Bank gesandt.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie die Übersendung der ZB II (Fahrzeugbrief) veranlassen müssen, rufen Sie uns vorher an. Dadurch ersparen Sie sich unter Umständen Gebühren.

Welche Gebühren fallen an?
  • Rücksendung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an die Bank= 10,20 EUR

Es können Kosten für das Prägen der Kfz-Kennzeichen entstehen.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 21 - BürgerbüroStandort anzeigen
Rathaus
Mühlenstraße 2-4
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Telefon: 04222 44-300
Telefax: 04222 44-520
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