Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Unleserlichkeit

Allgemeine Informationen

Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.

Verfahrensablauf

Der Fahrzeughalter muss ein neues Kennzeichen anfertigen und bei der KFZ - Zulassungsstelle mit dem Dienstsiegel des Landkreises versehen lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis des Halters (bzw. des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers). Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung.
  • bisherige/s Kennzeichenschild/er
  • neue/s Kennzeichenschild/er
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Bei Neusiegelung des hinteren Kennzeichens: Berichte der letzten Hauptuntersuchung (sofern bereits einmal durchgeführt)
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Welche Gebühren fallen an?
  • Die Gebühren betragen für die Absiegelung des vorderen Kennzeichens: 3,80 EUR
  • Die Gebühren betragen für die Absiegelung des hinteren Kennzeichens: 4,30 EUR
  • Die Gebühren betragen für die Absiegelung beider Kennzeichen: 5,50 EUR
  • Es können Kosten für das Prägen der Kfz-Kennzeichen entstehen

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen!

Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 21 - BürgerbüroStandort anzeigen
Rathaus
Mühlenstraße 2-4
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Telefon: 04222 44-300
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