Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

Allgemeine Informationen

Für Bürger der Gemeinde Ganderkesee sowie für in Ganderkesee erworbene Fahrzeuge, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg möglich!


Diese Kennzeichen bekommen Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland überführt werden sollen. 
Ausfuhrkennzeichen haben rechts auf rotem Grund einen Gültigkeitszeitraum von längstens einem Jahr geprägt (Abhängig von der Gültigkeit der Versicherung / der Hauptuntersuchung).

Hinweis:
Diese Leistung ist nicht in der Außenstelle Bookholzberg verfügbar.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Ausweis oder Pass (Bei ausländischen Mitbürgern: Pass mit gültigem Visum)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), ggf. mit Vermerk der Außerbetriebsetzung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Bisherige Kennzeichenschilder, sofern das Kfz nicht außer Betrieb gesetzt ist
  • Internationaler Versicherungsschein (eine besondere Versicherungsdreifachkarte)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Kaufvertrag über ein in Ganderkesee gekauftes Auto, wenn der Bürger nicht in Ganderkesee wohnhaft ist
  • Bei Zulassung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht des künftigen Halters, dass Bevollmächtigter die Zulassung in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Vordruck unter "Anträge/Formulare")
    Wer keine Bankverbindung angeben kann, muss vor der Zulassung eine Steuererklärung ausfüllen. Die zu zahlende KFZ-Steuer wird dann vom Finanzamt Oldenburg berechnet. Nach Festsetzung der Steuer muss der Betrag bei einer Bank eingezahlt werden. Erst nach Vorlage/Eingang  des Steuerbescheides sowie des Einzahlungsbeleges kann und darf die Zulassung in der Zulassungsbehörde erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
  • Verwaltungsgebühren = 32,50 EUR
  • Internationaler Fahrzeugschein = 10,20 EUR
  • Es können Kosten für das Prägen der Kfz-Kennzeichen entstehen

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen!

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?

Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.

Hier finden Sie einen Steuerrechner.


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