Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen

Allgemeine Informationen

Ein Saisonkennzeichen ist ein reguläres Kennzeichen und unterscheidet sich von diesem ausschließlich durch seine begrenzte Gültigkeit, d. h. der Fahrzeughalter möchte sein Fahrzeug nicht für das ganze Jahr zulassen.

Gültigkeit:
Frei wählbarer Zeitraum von mindestens 2 und höchstens 11 Monaten pro Kalenderjahr

Der Gültigkeitszeitraum ist auf der rechten Seite des Kennzeichens durch 2 untereinander stehende Zahlen ersichtlich. Oberhalb des Strichs wird der Monat eingetragen in dem die Saison beginnt und unterhalb des Striches der Monat in dem sie endet.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige/s Kennzeichenschild/er (wenn vorhanden) sind zum entstempeln vorzulegen
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nummer) für Saisonkennzeichen mit Angabe des Zeitraums
  • Personalausweis; Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebestätigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • ggf. Vollmacht einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Welche Gebühren fallen an?
  • Verwaltungsgebühren = 27,10 EUR
  • Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 3,60 EUR + 5,10 EUR Brieftausch
  • Es können Kosten für das Prägen der Kfz-Kennzeichen entstehen

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen!

Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
  • § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 21 - BürgerbüroStandort anzeigen
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