Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit

Allgemeine Informationen

Grüne Kennzeichen sind reguläre Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund für steuerbefreite Fahrzeuge, z. B.:

  • landwirtschaftliche Fahrzeuge,
  • Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
  • Anhänger zu Sportzwecken (z.B. Bootstrailer)

Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

Besonderheiten:
Ausnahmen betreffen z. B. Fahrzeuge von Behörden, Diplomaten oder Schwerbehinderten und sollten bei der Zulassungsstelle erfragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige/s Kennzeichenschild/er (wenn vorhanden)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt)
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Versicherungsbestätigung
  • Bestätigung des Hauptzollamtes bzgl. Steuerbefreiung
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühren richten sich nach der Zulassungsart!

Es können Kosten für das Prägen der Kfz-Kennzeichen entstehen

Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
  • § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

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