Meldebescheinigung Erteilung

Allgemeine Informationen

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Einfache Meldebescheinigung - enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und -Ort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift.

Erweiterte Meldebescheinigung – enthält ergänzend zur Meldebescheinigung je nach Wunsch auch Angaben über gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften sowie Ein- und Auszugsdatum.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen können persönlich in den Bürgerbüros oder auch durch eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht beantragt werden.

Ebenso ist ein Onlineantrag möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
  • einfache Meldebescheinigung: 7,50 EUR
  • erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 EUR
  • Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. einem Konsulat oder der Ausländerbehörde): gebührenfrei
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung

zuklappenAnsprechpartner/in
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