Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

Allgemeine Informationen

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

Die erweiterte Auskunft ist allerdings nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, wofür die Daten benötigt werden und eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht.

Verfahrensablauf

Eine Melderegisterauskunft erhalten Sie aufgrund eines formlosen schriftlichen Antrags oder bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro.

Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind leider nicht zulässig.

Eine schriftliche Anfrage wird nur bearbeitet, wenn die Gebühr für die Auskunftserteilung vorab bezahlt wird durch:

  • Barzahlung
  • Überweisung der Gebühr unter folgender Angabe „EMA-Gebühr Meldeanfrage“ sowie dem Namen des Einwohners, über den die Auskunft erteilt werden soll. (Bitte legen Sie den Zahlungsbeleg Ihrer Anfrage bei). Das zentrale Bankkonto der Gemeinde Ganderkesee finden Sie hier.

Hinweis:
Lässt sich die gesuchte Person nicht eindeutig ermitteln oder besteht zu dieser Person eine Auskunftssperre, kann keine Auskunft erteilt werden.

Die Person, über die eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt wurde, wird informiert, wer Auskunft erhalten hat.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen
  • ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Welche Unterlagen werden benötigt?

bei persönlicher Vorsprache:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Daten zur gesuchten Person
  • Begründung des berechtigten Interesses mit Nachweis, wofür die Daten benötigt werden
  • Nachweis über die gezahlte Gebühr

Hinweis:
Der formlose Antrag kann auch per Fax (04222-44-520) oder E-Mail (buergerbuero[ at ]ganderkesee.de) - mit den entsprechenden Kontaktdaten - gestellt werden. Der Überweisungsbeleg für die Gebühren der Melderegisterauskunft kann dem Fax/E-Mail beigefügt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 

  • 25,00 Euro bei schriftlicher oder persönlicher Abfrage (private Zwecke)
  • 27.00 Euro bei schriftlicher oder persönlicher Abfrage (gewerbliche Zwecke)

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 21 - BürgerbüroStandort anzeigen
Rathaus
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
Telefax: 04222 44-520
E-Mail:
Außenstelle Bookholzberg
Stedinger Str. 65
27777 Ganderkesee
Telefon: 04223 7091-0