Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

Allgemeine Informationen

Parteien und Wählergruppen können 6 Monate vor der Parlaments- oder Kommunalwahl  eine einfache Auskunft aus dem Melderegister für Gruppen von Wahlberechtigten erhalten, wenn diese keinen Widerspruch eingelegt haben.

Eine Gruppe von Wahlberechtigten sind z. B. alle Bürger zwischen 18 und 25 Jahre.

Wichtig: Der Datenempfänger muss die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl löschen.

Die einfache Auskunft umfasst:

  • Vor- und Zuname
  • Doktorgrad
  • letzte Meldeanschrift
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.


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