Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Allgemeine Informationen

Wohnungsgeber (Eigentümer oder Vermieter) können über die in ihrer Wohnung gemeldeten Personen folgende Auskünfte aus dem Melderegister erhalten:

  • Vor- und Zuname
  • Doktorgrad

Der Wohnungsgeber muss ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, z. B. über ein gerichtliches Urteil oder einen Mahnbescheid (wird im Einzelfall von der Dienststelle geprüft).

Welche Gebühren fallen an?

Melderegisterauskunft = 9,00 EUR

Für Wohnungsgeber, wenn Auskunft über Mieter angefragt wird = gebührenfrei.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung

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