Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Gemeinde.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.


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Frau M. SaalfeldStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 16 - Öffentlichkeitsarbeit / Bücherei (Leitung)
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Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
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