Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

Allgemeine Informationen

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.

Der Name kann nicht im bisherigen Personalausweis geändert werden, sondern muss neu beantragt werden.

Max. 8 Wochen vor der Eheschließung kann der Personalausweis auf den zukünftigen Familiennamen bestellt werden, hierfür ist die Vorlage der Urkunde zur künftigen Namensführung vom Standesamt vorzulegen.

Nach der erfolgten Eheschließung kann auch ein für 3 Monate gültiger, vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • bei vorzeitiger Beantragung:
    • gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis sowie die Urkunde zur künftigen Namensführung
  • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
    • falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
    • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden und der alte Personalausweis. Dieser wird bei der Aushändigung des neuen Personalausweises entwertet.

Welche Gebühren fallen an?
  • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
  • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • 30,00 EUR Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder mit EC-Karte ("girocard")

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen nach Antragstellung ist der Personalausweis abholbereit. Der Personalausweis kann jedoch erst nach dem Tag der Eheschließung ausgehändigt werden.

Ein vorläufiger Personalausweis wird schon bei der Beantragung ausgehändigt.


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