Personalausweis - Elektronischer Identitätsnachweis (eID) - Speicherung von Fingerabdrücken

Allgemeine Informationen
  • Fingerabdrücke müssen Sie nicht abgeben. Sie werden nur auf Wunsch auf dem Chip des Personalausweises gespeichert.
  • Die Fingerabdrücke werden in Form eines flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers gespeichert.
  • Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
  • Die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgt bei der Beantragung eines neuen Personalausweises in den Bürgerbüros.
  • Ihre Finger werden elektronisch gescannt. Sie müssen sich also nicht anschließend die Finger waschen.
  • Die Fingerabdruckdaten werden nach Aushändigung des Ausweises in der Behörde gelöscht.
Rechtsgrundlage
  • Personalausweisgesetz
  • Personalausweisverordnung
  • Personalausweisgebührenverordnung

zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgerbüro BookholzbergStandort anzeigen
Stedinger Str. 65
27777 Ganderkesee
Telefon: 04223 70910
Telefax: 04223 709120
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