Realverbandswege

Allgemeine Informationen

Realverbandswege sind straßenrechtlich Privatwege, grds. nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, aber für den Interessentenverkehr offen zu halten.

Eigentümer des Realverbandsweges sind die anliegenden Grundstückseigentümer; diese bilden den Realverband. Der Realverband ist verkehrssicherungspflichtig und zuständig für die Wegeunterhaltung. Hat der Realverband keinen Vorstand und keine Satzung, so vertritt die Gemeinde diesen nach außen.

Rechtsgrundlage
  • Nds. Realverbandsgesetz

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. RamlowStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 42 - Straßen und Verkehr
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Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
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Telefax: 04222 44120
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