Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen

Allgemeine Informationen

Die Reisegewerbekartenpflicht entfällt, wenn für das Feilbieten von Waren anlässlich besonderer Verkaufsveranstaltungen eine Ausnahme im Sinne des § 55a Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) erteilt worden ist.

Die Art der feilzubietenden Waren soll in einem gewissen Zusammenhang zur anlassgebenden Veranstaltung stehen.

Die Erteilung der Erlaubnis steht im Ermessen der zuständigen Stelle. Sie ist für einen bestimmten Ort und i.d.R. für eine bestimmte Veranstaltung sowie befristet und schriftlich zu erteilen. Sie kann auch von der Veranstalterin/vom Veranstalter mit Wirkung für die Anbieterinnen/Anbieter beantragt werden und gilt für die Gewerbetreibenden sowie für die bei ihnen Beschäftigten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich die Verkaufsveranstaltung stattfindet.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ggf. Personaldokumente
  • bei Antragstellung einer einzelnen Antragstellerin/eines einzelnen Antragstellers
    • ggf. Darstellung des Angebotssortiments

Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.3 an.

  • Abgabe:81,00 EUR
    Vorkasse notwendig
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Diese Erlaubnis ersetzt nicht eine Ausnahmegenehmigung, die z. B. für eine Sondernutzung nach dem Straßenrecht vorgeschrieben ist, oder andere Erlaubnisse.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr M. RykenaStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus, Zimmer 118 // 1. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44330
Telefax: 04222 44120
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg VCard
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-560
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich



KFZ-Zulassungsstelle

Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr

Freitag 8.00 - 12.00 Uhr


 
Gemeinde Ganderkesee - Öffentliche Sicherheit und Ordnung VCard
Mühlenstraße 2
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-0
Telefax: 04222 44-120
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­mein­de­gan­der­ke­see.deÖffnungszeiten:

Öffnungszeiten der übrigen Bereiche:

Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung


Herr Rykena VCard
Gemeinde Ganderkesee - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon: 04222 44-330
Telefax: 04222 44-120
E-Mail: