Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Allgemeine Informationen

Ein abgelaufener Reisepass kann nicht verlängert werden. Es ist ein neuer Reisepass zu beantragen.

Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen.

Der Reisepass ist auch erhältlich als Express-Pass und als 48-Seiten-Pass, siehe dazu Reisepass mit 48 Seiten für Vielreisende beantragen.

Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen, siehe dazu Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Meldebehörde am Hauptwohnsitz des Antragstellers, oder jede andere Meldebehörde mit Passermächtigung vom Hauptwohnsitz.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
  • wenn vorhanden, den abgelaufenen Reisepass, einen Personalausweis oder Kinderreisepass, ansonsten die Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?

37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahre alt
70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre alt

Bei Bedarf zuzüglich:
32,00 Euro für Expresslieferung
22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden. Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.

Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?

Biometrietaugliche Passbilder nach der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei: https://www.gemeindeganderkesee.de/fileadmin/images/Buergerbuero/fotomustertafel.pdf


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