Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

Allgemeine Informationen

Der Reisepass muss immer die aktuellen Daten des Passinhabers enthalten.

Ändert sich durch Heirat der Familienname des Passinhabers, muss ein neuer Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt werden, sonst ist der Reisepass ungültig.

Der Name kann nicht im bisherigen Reisepass geändert werden.

Max. 8 Wochen vor der Eheschließung kann der Reisepass auf den zukünftigen Familiennamen bestellt werden.

Der fertige Reisepass kann dann nach erfolgter Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt werden.

Der Reisepass ist auch erhältlich als Express-Pass und als 48-Seiten-Pass, siehe dazu Reisepass mit 48 Seiten für Vielreisende beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist immer die Meldebehörde am Hauptwohnsitz des Antragstellers.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
  • alter Reisepass
  • Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung

Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?

37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahre alt
70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre alt

Bei Bedarf zuzüglich:
32,00 Euro für Expresslieferung
22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.

Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.


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