Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren

Allgemeine Informationen

Ein Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird.

Der Antrag muss von den Sorgeberechtigten persönlich gestellt werden.

Kinder müssen zur Antragstellung mitkommen.

Gültigkeit: 6 Jahre (für unter 18 Jährige)

Der Reisepass für Personen unter 18 Jahren ist auch erhältlich als Express-Pass und als 48-Seiten-Pass, siehe dazu "Reisepass für Vielreisende beantragen".

Zuständige Stelle

Zuständig ist immer die Meldebehörde am Hauptwohnsitz des Kindes.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild des Kindes
  • wenn bereits vorhanden: alter Reisepass / Kinderreisepass / Kinderausweis / Personalausweis des Kindes, ansonsten die Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
  • Bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich Sorgeerklärung nach § 1626 s BGB
Welche Gebühren fallen an?

37,50 Euro

Bei Bedarf zuzüglich:

32,00 Euro für Expresslieferung
22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

Gesamtsummen:

69,50 Euro für Expresslieferung
59,50 Euro für 48-Seiten-Pass
91,50 Euro für 48-Seiten-Pass inkl. Expresslieferung

Gebührenermäßigungen gibt es nicht.

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.

Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.


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