Reisepass Ersatz wegen Diebstahl

Allgemeine Informationen

Wurde der Reisepass gestohlen, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.

Der Diebstahl muss bei der Meldebehörde angezeigt werden, der gestohlene Reisepass wird als ungültig registriert.

Weitere Information hierzu siehe "Reisepass Meldung".

Zuständige Stelle

Zuständig ist immer die Meldebehörde am Hauptwohnsitz des Antragstellers.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein aktuelles, bimetrietaugliches Passbild
  • wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
  • wenn vorhanden: Kopie des gestohlenen Ausweisdokumentes
  • wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: mitbringen
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
Welche Gebühren fallen an?

37,50 € für Antragsteller unter 24 Jahre alt
60,00 € für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre alt

Gebührenermäßigungen gibt es nicht.

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.


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