Reisepass Meldung wegen Diebstahl

Allgemeine Informationen

Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, muss der Verlust bei der Meldebehörde angezeigt werden.

Der Reisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.

Es besteht keine generelle Verpflichtung, einen neuen Reisepass zu beantragen. Ein neuer Reisepass muss nur beantragt werden, wenn der Bürger ihn weiterhin benötigt.

Siehe dazu Reisepass ersetzen nach Diebstahl oder Verlust

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist immer die Meldebehörde am Hauptwohnsitz des Antragstellers.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
  • wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: mitbringen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.


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