Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

Allgemeine Informationen

Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Ansprechpartner s. o.

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Fachdienst 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich



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Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr

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