Sportförderung kommunal

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau K. RöhlStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 15 - Schulen, Jugend, Sport
Rathaus, Zimmer E13 // EG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee