Sterbeurkunde beantragen

Allgemeine Informationen

Eine Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterbebuch kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.

In der Regel veranlasst das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut die Ausstellung der Sterbeurkunde(n) und übergibt sie Ihnen.

Sie benötigen später eine (weitere) Urkunde?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person verstorben ist.
Sofern dies die Gemeinde Ganderkesee ist, so können Sie die Urkunde persönlich, schriftlich oder online anfordern.

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Welche Gebühren fallen an?

15,00 EUR (jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: EUR 7,50)

Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 32 - StandesamtStandort anzeigen
Rathaus
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-0
Telefax: 04222 44-120
E-Mail:

Sprechzeiten zur Zeit nur nach Vereinbarung - bitte melden Sie sich telefonisch bei uns.

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