Untersuchungsberechtigungsschein

Allgemeine Informationen

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Damit den Betreffenden durch diese Untersuchung keine Kosten entstehen, können sie sich in den Bürgerbüros einen entsprechenden Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen.

Voraussetzungen:
Der Jugendliche darf zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Er muss mit Hauptwohnsitz in Ganderkesee gemeldet sein.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung kann im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfolgen:

  • persönlich
  • durch Bevollmächtigung
  • durch einen Sorgeberechtigtendd
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis/ Reisepass/ Ausweisdokument
  • falls die minderjährige Person nicht persönlich, stattdessen ein Elternteil erscheint, muss dieser sich ausweisen können
Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 21 - BürgerbüroStandort anzeigen
Rathaus
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
Telefax: 04222 44-520
E-Mail:
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Stedinger Str. 65
27777 Ganderkesee
Telefon: 04223 7091-0