Einheitlich „rechts vor links“ gilt jetzt für die Einmündungen Ahornstraße, Wieselweg, Donnermoor, Weißbuchenstraße und Eichhörnchenweg. Auf diese Regelung wird für eine Übergangszeit von acht Wochen mit einer zusätzlichen Beschilderung aufmerksam gemacht. Die Verkehrsbeschilderungen und Fahrbahnmarkierungen an den betroffenen
Einmündungen sind angepasst worden.
Für den Immerweg gilt unverändert Tempo 30, auch außerhalb der geschlossenen Ortschaft (ausgenommen der Bereich südwestlich der Sportanlage). Auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird im außerörtlichen Abschnitt ab sofort mit größeren Schildern und einer Fahrbahnmarkierung hingewiesen.